Wenn Sie aus beruflichen oder geschäftlichen Gründen bei uns übernachten, kann eine Befreiung vom Kurbeitrag der Gemeinde Rettenberg möglich sein.
Nach der Kurbeitragssatzung der Gemeinde Rettenberg sind unter anderem Personen nicht beitragspflichtig, die sich aus beruflichen Gründen und ohne Erholungszweck im Gemeindegebiet aufhalten.
Was benötigen wir von Ihnen?
Für die Befreiung benötigen wir eine formlose Bestätigung Ihres Arbeitgebers mit Firmenfuß.
Die Bestätigung muss folgende Angaben enthalten:
- Vor- und Nachname der reisenden Mitarbeiter
- Bestätigung, dass die Übernachtung geschäftlich bzw. beruflich bedingt ist
- Unterkunft: Gästehaus Zoller, Am Widdum 6a, 87549 Rettenberg
- Anreisedatum
- Abreisedatum
Die Bestätigung können Sie uns einfach per E-Mail an gaestehaus@zoller.org zusenden. Wir kümmern uns anschließend um die weitere Bearbeitung der Kurbeitragsbefreiung.
Vorlage für Ihren Arbeitgeber
Sie können Ihrem Arbeitgeber folgende Vorlage weiterleiten:
Bestätigung einer beruflich bedingten Übernachtung
Hiermit bestätigen wir, dass
Mitarbeiter/in: [Vorname Nachname]
im Zeitraum
Anreise: [TT.MM.JJJJ]
Abreise: [TT.MM.JJJJ]
aus beruflichen bzw. geschäftlichen Gründen in folgender Unterkunft übernachtet:
Gästehaus Zoller
Am Widdum 6a
87549 Rettenberg
Der Aufenthalt erfolgt beruflich bzw. geschäftlich und nicht zu Erholungszwecken.
[Ort, Datum]
[Firmenname / Firmenfuß]
[Name Ansprechpartner/in]
[Kontaktdaten]